2. Der Personenverkehr auf der
Voralbbahn
Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf der Voralbbahn im Rahmen
eines integrierten Verkehrskonzeptes
Der ehemalige Personenzugverkehr auf der Bahnlinie Göppingen - Boll wurde
von der damaligen Deutschen Bundesbahn betrieben. Im allgemeinen wurden
solche Verkehre entweder mit Nahverkehrszügen, in der Regel bestehend aus
den so genannten „Silberlingen“ und einer Diesellokomotive (V100 - Familie)
oder mit den legendären Uerdinger Schienenbussen durchgeführt. Dies waren
werktäglich etwa 10 bis 15 Zugpaare, die zu unterschiedlichen Zeiten fuhren,
und nicht vertaktet waren.
Die Durchführung eines zukünftigen modernen Schienenpersonennahverkehres
auf einer wieder in Betrieb genommenen neuen Voralbbahn im Rahmen eines
integrierten Verkehrskonzeptes ist grundsätzlich anders. Denkbar wäre auf
der Bahnlinie Göppingen - Boll folgendes Betriebskonzept:
- 1. Die neuen Eigentümer der Bahntrasse, in unserem Falle die
Kommunen entlang der Strecke gründen einen Zweckverband „Voralbbahn“ (ZVV).
Dieser Zweck-verband beauftragt ein Eisenbahninfrastruktur-unternehmen
(z.B.
WEG, Leonhard
Weiss), das für die Infrastruktur der Bahntrasse (Gleise,
Bahnübergänge, Sicherungsanlagen u.a.) verantwortlich ist, auch gegenüber
der Eisenbahnaufsichtsbehörde.
- 2. Der Zweckverband beauftragt zur Durchführung des Verkehres
(ggf. in Zusammenarbeit mit dem Landkreis, eines eventuellen
Verkehrsverbundes (VVS Region Stuttgart), Nahverkehrsgesellschaft Baden
Württemberg u.a.) eine Eisenbahnbetriebsgesellschaft. In unserem Falle
wäre denkbar, dass diese aus einer Eisenbahngesellschaft (z.B.
Connex,
HzL,
DB Regio) und in
unserem Falle wünschenswert, aus den örtlichen privaten Busunternehmer
bestehen könnte (Voralbbahn Verkehrs GmbH). Diese
Betriebsführungsgesellschaft führt den Schienenverkehr und den
Buszubringerverkehr im Einzugsgebiet der Voralbbahn nach Beauftragung auf
Rechnung durch.
- 3. Das „integrierte Verkehrskonzept“ (Fahrplan, Anschlüsse,
Zubringerverkehr (Bus und Taxen, Tarife, Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung
von Fahrzeugen und Haltepunkten usw.) wird in Zusammenarbeit mit den
Gemeinden, Vertreter der Fahrgäste (Förderverein
EIN NEUER ZUG IM KREIS e.V.), Kreisverkehrsplaner und externen Ingenieurbüros erarbeitet.
- 4. Die Investitionskosten sind teilweise. (Neubauten) nach dem
Gemeinde-Verkehrsfinanzierungs-Gesetz (GVFG) zu 75 % bezuschussfähig, die
Fahrzeuge (Eigentümer Zweckverband oder Eisenbahn-betriebsführer) zu 35 %.
- 5. Das bei einem konsequenten angebotsorientierten ÖPNV
entstehende Betriebskostendefizit wird vom Zweckverband getragen.
Die in den letzten Jahren wieder in Betrieb gegangenen Bahnlinien wie die
Schönbuchbahn Böblingen - Dettenhausen oder die Wieslauftalbahn Schorndorf -
Rudersberg werden nach dem oben beschriebenen Betriebskonzept erfolgreich
betrieben. |
Vergangenheit
Gegenwart
Zukunft
Mitglied werden
|